Seit dem 01. Juli 2021 ist das neue BGG in Kraft. Regelungen für Assistenzhunde sind im Abschnitt 2b, § 12e – 12l, festgelegt.

Einzusehen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html#BJNR146800002BJNG000800377

Die Verordnung wurde am 22.12.2022 verkündet und tritt in Kraft ab 01.03.2023.

Einzusehen hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/assistenzhundeverordnung.html

Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern. Ferner enthält die Verordnung eine Übergangsregelung für heute bereits ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde sowie für Assistenzhunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befinden und bis zum 30. Juni 2024 geprüft werden. Schließlich sieht die Verordnung eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor.

Assistenzhunde e.V. hält weitere Informationen zur Mensch - Hund Gemeinschaft für Sie bereit

 

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