Liebe Hundefreunde,
AnyDog hat alle Vorbereitungen für die Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte geroffen, jedoch ist aktuell keine Zertifizierung mehr möglich.
Die zuständige Fachstelle hat im März 2024 bekannt gegeben:
Die der DGP® am 05.10.2023 erteilte Akkreditierung für die Zertifizierung der Assistenzhunde-Schulen haben wir zum 15.04.2024 bei der DAkkS offiziell zurückgegeben.
Eine Beauftragung zur Zertifizierung gemäß des BGG § 12i Absatz 1 Satz 1, der aktuell gültigen AHundV in der Fassung vom 19.12.2022 und entsprechend der Norm DIN EN ISO/IEC 17065 ist ab sofort nicht mehr möglich.
Wir werden daher die Zertifizierungstätigkeiten in diesem Geltungsbereich ab sofort nicht mehr durchführen.
Das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales (BMAS) veröffentlichte dazu:
Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder von Assistenzhunden,
die DGP GmbH hat kurzfristig darüber informiert, dass sie die Akkreditierung als fachliche Stelle für die Zulassung von Ausbildungsstätten mit Wirkung zum 15.04.2024 zurück gegeben hat. Das BMAS hat diese Informationen ebenso überrascht wie Sie. Das BMAS erarbeitet und prüft derzeit Lösungen, wie mit der Zulassung von Ausbildungsstätten zukünftig verfahren wird.
Da es derzeit keine Möglichkeit der Zertifizierung durch eine fachliche Stelle gibt, gilt:
Bis zur Zulassung durch eine neue fachliche Stelle oder andere Zulassungsregelungen können nicht zertifizierte Ausbildungsstätten weiter ausbilden. Wir bitten Sie, hierbei zu beachten, dass seit Inkrafttreten der AHundV jede Ausbildung, die ab dem 1. März 2023 begonnen wurde oder wird, nach den Ausbildungsinhalten von Anlage 4 der AHundV absolviert werden muss.
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Seit dem 01. Juli 2021 ist das neue BGG in Kraft. Regelungen für Assistenzhunde sind im Abschnitt 2b, § 12e – 12l, festgelegt.
Einzusehen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html#BJNR146800002BJNG000800377
Die Verordnung wurde am 22.12.2022 verkündet und tritt in Kraft ab 01.03.2023.
Einzusehen hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/assistenzhundeverordnung.html
Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern. Ferner enthält die Verordnung eine Übergangsregelung für heute bereits ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde sowie für Assistenzhunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befinden und bis zum 30. Juni 2024 geprüft werden. Schließlich sieht die Verordnung eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor.
Assistenzhunde e.V. hält weitere Informationen zur Mensch - Hund Gemeinschaft für Sie bereit
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